Bildrechte: Yadvashem, Arch. prywatne / AFP
Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning, den Buchhalter von Auschwitz, zu vier Jahren Haft im Juli 2015 verurteilt. Gut, der Schreibtischtäter innerhalb des Werkgefüges Auschwitz ist 94 Jahre alt, aber es geht um den Grundsatz der Rechtseinheit: Recht muß Recht bleiben. Wenn die deutsche Staatsanwaltschaft über Jahre braucht, um solche Fälle auf die Anklagebank zu bringen, so berührt das aber nicht das Unrecht der Tat. Prima vista sind 4 Jahre Haft nicht wirklich viel den Unrechtsgehalt. § 27 StGB, Beihilfe schreibt aber vor dass der Beihelfer milder zu bestrafen ist. Auf jeden Fall ist gut, dass das Deutsche Gericht ein deutliches Urteil gesprochen hat, weil das Urteil im Lichte der Weltöffentlichkeit steht und weil wir es uns selbst schuldig sind die Taten irgendwie aufzuarbeiten. Spannender Weise, erschütterlicher Weise, hat Adenauer die Rechtskundigen aus dem Dritten Reich „hübsch“ übernommen in der Aufbau der BRD. Ganz lesenswert ist in dem Zusammenhang „Furchtbare Juristen“ . Immerhin ist das Buch schon in der 6 Auflage, 2014 erschienen. Auch lesenswert sind die Verhörprotokolle des Eichmann-Prozesses in Israel, der sich gerne mit. „Ich war doch nur der Planer in Berlin“ rauszureden suchte. Ein Standartwerk diesbezüglich ist Raul Hilberg. Die Vernichtung der europäischen Juden“. Auch wichtig, aber schwer zu lesen. „Der Patagonische Hase“ von Claude Landsman.
Claude Lanzmann ist im Sommer 2018 gestorben, hier weiterlesen.
Die Schuld bleibt, auf ewig. Vermutlicher Weise wird es das letzte Urteil seiner Art sein, weil die Täter aussterben, gesühnt oder auch nicht gesühnt.
§ 27
Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49Abs. 1 zu mildern.