In Berlin ist am Donnerstag ein Intensiv-Täter aus Albanien beigesetzt worden, der schon im Jungendalter als Verbrecher der Polizei in Berlin aufgefallen ist. Der Täter ist höchstwahrscheinlich von seinem ideologischen Kumpels eines anderen Mafia-Kartells umgebracht worden. Da können wir gespannt sein, welche weiteren Bandenkriege Berlin in Zukunft erschüttern wird und schön in Deckung gehen, wenn die sich gegenseitig ermorden.
Die Berliner Polizei scheint gegen die organisierte Kriminalität nicht viel ausrichten zu können und läßt sich von den Verbrecher Banden auf der Nase rumtanzen. Die BILD nimmt das zum Anlass zu fordern, dass der Rechtsstaat Kraft und Durchsetzungsfähigkeit gewinnen soll. 2000 Menschen sollen in Berlin an der Beisetzung teilgenommen haben.
Fraglich ist, ob ausgerechnet der Bericht über eine Trauerfeier dazu der richtige redaktionelle Ort ist um Agitation gegen die Unterwanderung von staatlicher Macht zu betreiben. Auf jeden Fall bin ich mir 100 % sicher, dass dieser nationale BILD Artikel der Berliner Polizei-Verwaltung völlig am A vorbei geht. Dem „Tagesspiegel“ vom gleichen Tag entnimmt man kein einziges Foto dieser Beisetzung, auch wenn an zwei prominenten Stellen über die Massenaufzug der Albaner berichtet wird.
Was für Trauerfeiern nicht ungewöhnlich ist, dass die Gäste auch aus dem Ausland anreisen. In diesem Fall sind die Auslandsgäste aber auch gleichzeitig ein Kennzeichen für nationale Verbrecher-Verbindungen, den Ländergrenzen völlig schnurz sind. Wie die BILD zurecht schreibt: „MAFIA Strukturen.“. Da es aber keine gesetzlichen Grenzen gibt, Trauerfeiern auch für Demonstrationszwecke zu nutzen, war eine Eingrenzung der Trauerfeiergäste juristisch nicht möglich.
Auch interessant, dass Frauen nicht zusammen mit den Männern am gleichen Ort feiern durfte. Mit dem baffen Satz: „Zeuge und Zeige Respekt vor dem Verstorbenen“ ( und uns Gewalttätern) wurden die Frauen in den ihr zugewiesenen Trauerteil auf dem Friedhof verwiesen. Es bleibt trotzdem folgender Rechtsgrundsatz bestehen:
Auch bei ausländischen Trauerfeiern gilt das DEUTSCHE Recht, die DEUTSCHE Friedhofsordnung und das DEUTSCHE Grundgesetz. So weit die Theorie.