aa -Tagesimpulse juristische Gedankenfeuer

Brandstiftung

Brandstifter sind Individuen, die unsere tiefste Verachtung verdienen. Insbesondere dann, wenn Menschenleben gefährdet werden. Das sieht das Deutsche Strafgesetzbuch ebenso. Auf schwere Brandstiftung stehen lange Haftstrafen im Strafmaß.  In Paris ist jetzt die wichtigste und eine der symbolträchtigsten Kirchen abgebrannt, Notre Dame.  Die Kirche hat diverse Brände der Stadt überlebt, diverse Kriege überlebt, auch den 2. Weltkrieg und jetzt ist sie abgebrannt. Teile der Kirche und des Dachstuhls haben bis zum 15.42019 seit dem 13. Jahrhundert unbeschadet überlebt, weil Frankreichs Bürger immer darauf Acht gegeben haben, dass nichts dieser Königin der Kirchen anhaben kann. Selbst Blitzeinschläge, die schon oft zu Kirchenbränden geführt haben, konnten der Pariser Kirche nichts anhaben. Ich fand an der Architektur immer beeindruckend, dass die Kraftströme des Kirchenschiffes durch ein Außenskelett filigran und transparent abgleitet worden sind, dass transparent sich mit der Erde verwurzelt.

update 25.4.2019 Brandursache Notre Dame

Wie das Handelsblatt in Berufung auf eine französische Zeitung schreibt, link, gab es schwerwiegende Brandschutzmängel bei der Bauausführung der Renovierung. Nicht nur, dass die Bauarbeiter auf der Baustelle im Dachstuhl offensichtlich doch geraucht haben , wer hätte das vermutet, siehe unten. Es wurde auch ein elektrisches Läutewerk eingebaut, obwohl die Bauaufsicht dieses strengstens verboten hatte. Auch für solche Arbeiten, die gegen die Vorschriften der Bauaufsicht verstoßen, kann man ohne weiteres als fahrlässige Brandstiftung prüfen.  Auch hat der Klerus, so schreibt das Handelsblatt,  ganz bewusst gegen die bauaufsichtliche Anordnung verstoßen durch den Befehl, die elektrische Läutewerk einzubauen. Bei aller Elektrik kann es immer zu Kabelbränden kommen und so war es wohl auch hier.  Da könnte man relativ brutal sagen: Selbst Schuld liebe Französische Kirche, und dafür kann natürlich der Anweisungsgeber im Klerus auch angeklagt werden wg fahrlässiger Brandstiftung.  Nach Murphys Law geht nicht nur ein Ding schief sondern es verketten sie eine Reihe von bösen Umständen. So gab es schon eine halbe Stunde vor dem Eintreffen der Feuerwehr Alarm, aber der idiotische Wachschutz der Kirche hat den Alarm als Bildgänger markiert, so dass das Feuer eine halbe Stunde weiterbrennen konnte, weil die Wachleute eine wirklich schlechten Job gemacht haben. Eine halbe Stunde eher die Feuerwehr hätte vielleicht einen Großteil des Schadens verhindert. Danke liebes Wachpersonal.

Fahrlässige Brandstiftung an der Kirche  Notre Dame

Es gibt starke Indizien dafür, dass der Brand durch Bauarbeiter verursacht wurde, die die Kirche sanieren sollten.  Auch der Hamburger Michel ist Anfang des 20 Jahrhunderts abgebrannt, weil Bauarbeiter fahrlässig mit Feuer umgegangen sind.  Nach Deutschen Strafrecht ist der Strafrahmen auch bei Fahrlässigkeit, die zu Bränden führt, also der Außerachtlassung der im Verkehr üblichen Sorgfalt, auf maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe festgesetzt. Die Strafbarkeit von Fahrlässigkeit ist in § 15 StGB geregelt. Auch wenn der Rechtsgedanke im BGB geregelt wurde, so greifen die Juristen gern auf § 276 II BGB zurück, einer Fahrlässikgeitsdefinition qua Gesetz, auch Legaldefintion genannt. Juraforum schreibt: „Neben der objektiven Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit erfordert eine Strafbarkeit des Täters wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts, dass der konkrete Täter nach seinen individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen subjektiv sorgfaltswidrig gehandelt hat.“ link. Strafrecht untersucht die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat. Bei Bauarbeitern, die vom Fach sind, sollte man unterstellen, dass sie um die Gefahr von Feuer und Schwelbränden wissen. Vielleicht war es auch nur eine Zigaretten-Kippe. Wer weiß.

Wozu haben wir eigentlich dezidierte Brandmeldeanlagen in jeder Wohnung?  Gibt es sowas in wichtigen Kirchenbauten nicht?

§ 306d StGB -Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Grundtatbestand Brandstiftung § 306 StGB hat auch schon eine schwere Strafdrohung:

§ 306 StGB -Brandstiftung

(1) Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Qualifizierung von § 306 StGB-  § 306 a StGB  schwere Brandstiftung. Schwere Brandstiftung ist ein  abstraktes Gefährdungsdelikt,  § 306a I, oder ein konkretes Gefährdungsdelikt. § 306 a II StGB

§ 306a StGB- Schwere Brandstiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
3. eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 306b StGB – Besonders schwere Brandstiftung

(1) Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a

1. einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt,
2. in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
3. das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.

 § 306c  StGB Brandstiftung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

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About the author

Giovanni

Giovanni ist studierter Jurist und Philosoph als Marketingleiter bei einem Mittelständler unterwegs, Geschäftsführer einer Agentur, ehrenamtlicher Sterbebegleiter, zertifizierter Trauerbegleiter, Beirat ITA Institut für Trauerarbeit, Mitgliedschaften: Marketing Club Hamburg, Büchergilde Hamburg, Förderverein Palliativstation UKE, ITA, Kaifu Lodge, Kaifu-Ritter