Wie der Spiegel vermeldet, gibt es ein untergerichtliches Urteil des Landgerichts Hamburg, dass einen VW Händler verurteilt hat dem Käufer einen Neuwagen zu stellen, der die verkehrswesentlichen Eigenschaften, die im Verkaufsprospekt erwähnt werden, auch einhält. Hier zum Quell-Artikel beim Spiegel
Daraus leitet das LG Hamburg einen Anspruch auf die Gestellung eines Neuwagens ab.
Scheint mir ganz schön sportlich zu sein das Urteil, dass noch mindestens zwei Instanzen überleben muß: Oberlandesgericht Hamburg und BGH , Bundesgerichtshof. Vielleicht mischt sich auch noch der EUGH ein. Das Urteil ist auf jeden Fall noch nicht rechtskräftig und wird uns noch ein paar Jahre begleiten, es seie denn VW möchte gern endlich mal zu seiner Schuld stehen und die Lügen durch die Abgasmanipulation reuig dämpfen und nimmt das Urteil hin. Zum Dieselgate hier weiterlesen. Davon ist keinesfalls auszugehen, auch weil der Beklagte nicht VW himself ist, sondern ein VW-Vertragshändler.
Vertragstheoretisch kann nur erfüllt werden, wenn die Eigenschaften des Kaufgegenstandes auch erfüllt werden. Wer massiv lügt bei den Abgaswerten – hier VW – muß damit rechnen, dass der Kläger, Käufer, auf Erfüllung klagt, bzw das gelieferte Auto als Nicht-Erfüllung ansieht.
Kritische Fragen zum LG Urteil Dieselgate
1. verkehrswesentliche Eigenschaft?
Fraglich ist, ob die versprochenen Abgaswerte eine Verkehrswesentliche Eigenschaft eines Autos sind. Prima Vista ist verkehrswesentlich, dass das Auto Schutz, Sicherheit und Fortbewegung garantiert. Das ist sicherlich gegeben.
2. richtiger Beklagter?
Der arme VW Händler ist nicht der Hersteller des Produkts, sprich des Autos. Das ist VW. Auch wenn der Kaufvertrag mit dem Händler x abgeschlossen wurde und man natürlich Ansprüche nur im Vertragsverhältnis klären kann, ist fraglich, ob hier der richtige Beklagte gewählt wurde. Man hätte die Klage vielleicht auch gesamtschuldnerisch gleichzeitig an VW richten müssen.
3. Fruchtziehung
§ 100 BGB Nutzungen
„Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.“
Wie jeder weiss, wird ein Auto jeden Kilometer weniger wert, den es gefahren ist. Die Juristen nennen das Fruchtziehung. Wenn der Kläger das Auto 3 Jahren gefahren hat, dann muß er sich die Fruchziehung , den Nutzwert, den er über drei Jahre genossen hat, sich anrechnen lassen und dementsprechend wird der Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages um die Fruchtziehung gemindert. Ansonsten würde das in der Rechtsfolge heißen, dass wenn ein Auto mit Mängeln geliefert wurde, dem Kläger für 3 Jahre ohne Wertersatz zur Verfügung gestellt werden würde. Man braucht sich ja nur mal erkundigen was ein Leihauto pro Tag kostet um zu ermitteln, dass die Fruchtziehung zum Gesamturteil mitberücksichtigt werden muß.
Ethische Einordung von Dieselgate
Moral-Ethisch ist es durchaus nachvollziehbar, dass das LG Hamburg dem Beklagten recht gegeben hat. Auch kann man mit solchen Urteilen die sarkastischen VW-Entscheider vielleicht motivieren immer die Wahrheit zu kommunizieren und nicht den Lügen-Baron zu geben.