Welche Bundestagspartei beherrscht die digitale Quatscherei am Besten?
wie eine statistische Auswertung über die Kommunikationsthemen und Kommunikationskanäle von WBS und STATISTA, link, ergeben hat, sind die Liberalen mit Abstand am weitesten vorne die Digitalen Kanäle zu bespielen. Ganz hübsch fand ich immer den Facebook-Kanal von Katja Suding, bis er aus meinem newsfeed aus unterfindlichen Gründen verschwand. Dass die Liberalen state-of-the-art sind in Bezug auf die mediale Nutzung sind, zeichnet sie aus, als Wissende, wie Kommunikation im 21 Jahrhundert, SMART-Phone Zeitalter, funktioniert und dass sie gut durch Mediaagenturen beraten sind. Auch war die Kreation zum letzten Spitzenkandidaten Bundestagswahl nicht die schlechteste, aus Werbefachmann-Perspektive gesprochen. Die schöne Übersichtsdarstellung wurde uns übermittelt von STATISTA, dem wichtigsten Statistik-Portal in Deutschland, link.
Digitales Polit-Quatschen reicht aber nicht
Am Ende des Tages zählt aber nicht wer wie viel digital Quatscht, oder wer diesen Kanal nicht bespielt, sondern wer Probleme regelt, um unsere Gesellschaft im Rechtsfrieden bestehen zu lassen. Man gewinnt nicht den Eindruck, dass die FDP sich besonders profiliert im Regeln von Problemen, außer den Hausgemachten. Auch in der Opposition könnte man sich einen Namen machen, indem man kluge Anfragen stellt an die Regierung….
Beispiel aus Hamburg wo der Rechtsfrieden massiv verletzt worden ist aus dem August 2018:
zitiert aus der Elbvertiefung der ZEIT:
Senat will Abschiebungen klarer regeln Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt hat eine neue Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern ausgelöst – nun will der Senat die bisherige Abstimmungspraxis bei der Rückführung von Straftätern überprüfen, wie das »Abendblatt« berichtet. Unter Beteiligung von Justiz- und Innenbehörde werde es »eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Staatsanwaltschaft und Einwohnerzentralamt geben, die die Gewichtung von Rückführungsinteressen und Strafverfolgungsinteressen in den Blick nimmt«, sagte Justizsenator Till Steffen demnach. Die beiden Behörden, die bislang nach eigenen Kriterien arbeiteten, sollten eine »gemeinsame Haltung« entwickeln. Zum Hintergrund: Ein 30-jähriger Afghane soll eine 14-Jährige am Sonntagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße missbraucht haben. Der stark alkoholisierte Mann wurde daraufhin festgenommen und kam in Haft. Laut Ausländerbehörde handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen abgelehnten Asylbeweber. Er kam 2011 nach Hamburg, heiratete eine Hamburgerin und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Ab 2012 wurde der Mann dann mehrfach straffällig. Nach einer weiteren Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung im März 2017 wollte die Ausländerbehörde den Mann abschieben. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch ab – das Strafverfolgungsinteresse habe Vorrang gehabt, sagte Sprecher Carsten Rinio. |