Wie die Port of Hamburg, die Hafenbehörde schreibt, liegt nun das BVerwG Urteil, Bundesverwaltungerichtsurteil zur Fahrrinnenvertiefung vor
Laut BVerwG ist die Elbausbaggerung und Elbvertiefung rechtskonform!
Endlich mal Rechtssicherheit. Schön, dass der Hamburger Hafen aufgerüstet wird für die Vergrößerung der Containerriesen, so dass auch weiterhin die größten Schiffe der Welt im Hamburger Hafen entladen werden können. Der giftige Hafenschlick sollte eh geborgen werden und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Nachlaß der DDR, genauer der DDR Betriebe, die ihren Giftmüll ungefiltert in die Elbe Jahrzehnte geleitet haben, muß de-lege-arte aus dem Natursystem Elbe entfernt werden. Vielleicht in Müllerverbrennungsanlagen in der DDR?
Im Bild sehr ihr einen Saugbagger, der in Bälde die Fahrtrinnenvertiefung in Angriff nehmen wird.
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