die Deutschen sollen mehr Elektroschrott der Wiederverwendung zuführen. Deswegen ist eine Verordnung in Kraft getreten, die den Kreis von Elektro-Gegenständen erweitert. Peinliche blinkende Turnschuhe gehören jetzt dazu, wie auch Badezimmerschränke, die fest verbaute Elektronik haben. Weitere Informationen findest du auf dem Portal der gemeinnützigen Verbraucherzentrale, hier klicken. Sprechende Kuscheltiere gehört jetzt auch zu den Gegenständen der Rücknahmepflicht. Wir zitieren aus der Seite, was kein Elektroschrott im Sinne des Gesetzes ist:
Was fällt nicht unter „Elektroschrott“?
- Nicht-schadstoffhaltige Lampen – also Glühlampen und Halogenlampen – können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.
- Mechanisches Spielzeug wie aufziehbare Figuren gehören auch in die Restmülltonne.
- Batterien und Akkus, die ohne das Gerät, in dem sie stecken, weggeworfen werden sollen, müssen nach wie vor zurück zum Handel gebracht oder können freiwillig von kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden.
- Tonerkartuschen können entweder bei Sammlungen von Händlern zurückgegeben werden (freiwillige Angebote) oder gehören in den Restmüll.
- Autoradios gelten als fest in das Auto eingebaute Geräte und fallen deshalb nicht unter das entsprechende Gesetz. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem örtlichen Entsorger nach, wie entsorgt werden soll.
- Warmwassergeräte und Klimageräte werden als „feste Installationen“ gewertet und fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz.