Es stellt sich doch immer mal wieder die Frage, ob es eine Grundsäule des Handelns in der Politik gibt, die sich auf Ethik gründet.
Gibt es Ethik in der Politik?
CASE ONE – USA Regierung
In dem Enthüllungbuch über den Präsidenten der USA durch Ex-Sicherheitsberater John Bolton schreibt er in seinem Buch The Room Where It Happened“ , dass Trump im wesentlichen bei allen Entscheidungen davon getrieben sei wiedergewählt zu werden. So soll er, schreibt die WELT am 18.6.2020, link, der theoretischen Feind CHINA um Wahlkampfhilfe gebeten haben und um massiven Import von us-amerikanischen Agrarprodukten. Auch dieses Unterfangen geschah mit Berechnung und Kalkül. Die dahinterstehende Idee ist, dass die Bauern, in den USA auch gerne Farmer genannt, dem Präsidenten für die neuen Absatzwege so unendlich dankbar sind, dass sie ihn dafür wählen würden. Das ist nunmehr der zweite massive Vorwurf gegen die Trump-Administration und Trump selbst, dass er fremde Regierungschefs gebeten hat, seine Wiederwahl zu unterstützen. Der erste Vorwurf wurde aufgezäumt an der Tatsache, das Trump Hilfsgelder seines Staates, als Vertreter der USA, also nicht mit dem Hut „Wahlkampfkandidat“, an die Unterstützung des Ukrainischen Staates zu knüpfen suchte. Auch dieses Vorgehen stieß in den USA auf große politischen Gegenwind einschließlich eines „impeachment-Verfahrens, das aufgrund des Parteikalküls allerdings erwartbar niedergeschlagen worden ist, link. Interessanter Weise versucht das „Weiße Haus“ justamente nicht etwa die Aussagen anzugreifen, sondern die Veröffentlichung des Buches selbst, mit dem Hinweis auf den Bruch von Vertraulichkeitsvereinbarungen.
In der ethischen Bewertung der Handlung von Trump, unterstellt, dass sie der Wahrheit entsprechen wie von Bolton aufgezeichnet, wird offensichtlich, dass Integrität und Führung eines neutralen Staatsamtes im Sinne der Vorteilsverhandlung und Gewährung für die USA und ihre Bürger sich nicht mit den Handlungsmaximen von Trump zusammenbringen lässt. Juristische nennt man solches Agieren auch Amtsmissbrauch. Ob jetzt ein weiteres impeachment Verfahren in den USA durchgeführt wird?
CASE TWO- Bundestagsabgeordnete P.A.
Der Bundestagsabgeordnete P.Amthor hat nachweislich aus persönlichen Interessen eine US-Firma in der Bundesregierung versucht zu pushen. Dafür erhielt er zahlreiche Aktienpotionen, sprich echten geldwerten Vorteil dort und wahrscheinlich allerlei teure Geschenke. Die Presse regt sich zurecht über den Lobbyismus auf. Die Berliner Zeitung schrieb am 17.6.2002 trefflich, dass sich P.Amthor erstmal der Würde seiner Mandates bewusst machen müsste und sich vielleicht dann seine Handlungsmaximen besser überlegen würde, falls überhaupt welche gibt außer der persönlichen Bereicherung durch Macht, Ruhm und Geld, siehe „case one“. Es fragt sich doch ganz ernstlich, warum wir Steuerzahler einem durchschnittlichen Bundestagsabgeordneten mehr als 10.000 € Gehalt zahlen, die sich Diäten nennen, damit die Bundestagsabgeordneten frei von persönlichen Interessen und Bereicherungsabsichten entscheiden können. Wir zitieren gerne dazu Art 38 I 1 GG:
Art 38 Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
„Für mich bleibt das eigene Gewissen die oberste Instanz.“
Damit Rechtsanwälte nicht für beide Parteien arbeiten, die im Prozess gegenteilige Interessen vertreten ist das Rechtsinstitut des Parteiverrats geschaffen worden. Wir zitieren die Norm § 356 StGB:
§ 356 StGB Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
Tatsächlich gibt es für jeden Abgeordneten eine Anzeigepflicht seiner beruflichen Nebenbeschäftigungen. Blöder Weise aber nicht für Aktienoptionen, schreibt ZEIT online, link.
Lobbyismus verbieten?
Lobbyismus ist essentielles Sein von demokratischen Prozessen. Auch wenn man prima vista sich gegen vorgenannte Maxime richten möchte, so funktioniert das Hebelwerk von Politik in Berlin durch ein intensives Interessenabwägen und Verhandeln mit den Interessen-Verbänden. Ich selbst war bei einem PR-Boot-Camp der Deutschen Presseakademie in Berlin Teilnehmer des PR-Seminars und dort wurde der o.g. Prozess als Gang der Dinge vorgeführt. Die Politiker sollen über Gesetze im Bundestag abstimmen, von denen sich sachlich wenig Ahnung haben. Dafür werden die Gesetze in den Fachausschüssen beraten und die Beratung inkludiert auch die Anhörung , rsp. Stellungnahmen der Interessenverbände. Lobbyismus als Tätigkeit verbieten an sich macht keinen Sinn.
Allerdings macht es durchaus Sinn Lobbyismus Bundestagsabgeordneten zu verbieten, wenn sie dafür offensichtlich Geld bekommen. Die Abgeordneten sind Verwalter eines hohen Amtes für die Bürger des Staates und die Regierungskreise sind kein Selbstbedienungsladen unter Kumpeln. Das scheint der Jurist P.A. irgendwie nicht begriffen zu haben. Einen schönen Übersichtsartikel über Lobbyismus kannst du auch auf dieser Website lesen, link. Wenn die Seite den Namen Loobycontrol trägt, kann man von einer kritischen Haltung ausgehen.
Facebook gab in 2019 16, 7 Mio Dollar für Lobby-Arbeit aus, Quelle STATISTA, link.
Im Deutschen Bundestag wird eine aktuelle Stunde auf Antrag der Linken am 19.6.2020 nachmittags abgehalten: Der Tagesordnungspunkt ist betitelt mit „Lobbyismus – Transparenz bei möglicher Einflussnahme von Unternehmen auf Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages herstellen“ und nimmt nicht auf die megapeinlichen und ggf sogar strafrechtlichen relevanten Verhaltensregeln von P. Amthor Bezug. Die Abgeordneten diskutieren über verschärfte Grundregeln gegen wirtschaftliche Einflussnahme im dem Politik-Zirkus von Berlin, whatever.
Bei der Berliner StA Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige eingegangen, gegen P. Amthor. Die Staatsanwaltschaft prüft ordnungsgemäß ob es einen Anfangsverdacht gibt, schreibt SPIEGEL Online, link. Geprüft ob eine Abgeordnetenbestechung vorliegt, § 108 e StGB. Wir zitieren den Paragrafen in der Fußnote 1). Interessant für die politische Kultur-Bildung und Erstellung eines juristischen Unrechtsbewußtseins ist, dass die Abgeordnetenbestechung von den 50er Jahren, bis zum Jahre 1993 nicht strafbar war. Der BGH hat aber eine Neuregelung, sprich Verschärfung gefordert, weil die neue Strafrechtsnorm eine scharfe Waffe gegen unlauteres Agieren als Mandatsträger geformt werden sollte. (Quelle Lobbypedia, link) 2014 wurde §108 e StGB neu gefasst durch Bundestagsbeschluß. Für den Juristen P.A. sollte aber angesichts seiner Unreife von 27 Jahren aus der Rechtsgeschichte kein Entschuldigungsgrund erwachsen können.
Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten verbieten?
Auch die Idee Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu verbieten ist nicht unbedingt zielführend. Die Bundestagsabgeordneten sollten doch geerdet sein und im Wirtschaftleben möglichst wissen, wo der Hase lang läuft. Wenn CSU Abgeordnete große Ländereien besitzen, so kann man davon ausgehen, dass sie fundiert auf die Agrarpolitik Einfluss nehmen und gleichzeitig auf das Geld der Steuerzahler nicht angewiesen sind. Das Verhalten des Juristen P.A. ist auf jeden als nicht ethisch zu tolerieren einzuordnen. Zum Glück gibt es ein systemisches Korrektiv durch die ethische Haltung der Summe aller Bundestagsabgeordnenten und die Summer der Partei-Fraktions-Einflüsse. Die Fraktion steuert die Karriere von Kandidaten. Dass P.A. in seinem Landesverband erneut als Spitzenkandidat aufgestellt wird, hat noch keine tiefgreifende Bedeutung auf der Berliner Ebene.
Außerdem gibt es einen Nebenkünfte Kontroll-Ausschuss in der Bundestagsverwaltung. Es gibt eine von der Bundestagsverwaltung konzipierten Verhaltenskondex für Abgeordnete aus den 70er Jahre, der 2008 vom BVerfG überprüft und genehmigt wurde. Hier weitere Informationen auf der Seite des Deutschen Bundestages, link. Wenn du diesen Link öffnest, kommst du zu den Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordneten. Am Ende des pdfs werden auch die Rechtsgrundlagen veröffentlicht.
Wir wünschen uns ein hartes Transparenz-Gesetz, wie es der Bürgerportal „abgeordneten-watch“ fordert und durchklagt vor dem Bundesverwaltunggericht BVerwG. Hier weitere Informationen zu diesem Thema, link. Das BVerwG hat entschieden, dass eine Kontrolle der Einkünfte der Abgeordneten durch ein nicht-öffentliches Verfahren ausreichend ist, link. (BVerwG 10 C 16.19 – Urteil vom 17. Juni 2020)
Wie man an dem schönen Chart von STATISTA sehen kann gilt folgende These. Je Linker die Partei, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Unabhängigkeit von anderen Nebeneinkünften. Die FDP galt schon immer als Wirtschaftspartei und 53 % der Abgeordneten gehen noch einem weiteren Gelderwerb nach.
Bildrechte STATISTA, link.
Altersgrenze für Bundestagsabgeordnete einführen
Bei den Zugangsvoraussetzungen zur Wahl der Bundespräsidenten folgende Bedingungen in Art 54 I GG ( Grundgesetz) formuliert:
Art 54 GG :(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
Theorie für Politiker
Schon 500 Jahre alt ist das Grundlagenwerk der Macht-Erhaltung und Staatsführung von Machiavelli „Il Prinipe“ /der Fürst, erschienen 1533. Noch heute kannst du dieses wunderbare Gedankengebilde studieren und daraus die ethischen Rückschlüsse ziehen. Machiavelli steht aber nicht für den nettesten Politiker sondern ein Machtpoltiker. 4,95 € kostet das Büchlein beim AMAZON, link.
1)
§ 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
- 1.
-
einer Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft,
- 2.
-
eines in unmittelbarer und allgemeiner Wahl gewählten Gremiums einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit,
- 3.
-
der Bundesversammlung,
- 4.
-
des Europäischen Parlaments,
- 5.
-
einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation und
- 6.
-
eines Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates.
- 1.
-
ein politisches Mandat oder eine politische Funktion sowie
- 2.
-
eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende.