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Freibeträge Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge ist ein Geschäftsmodell, in dem die Regelungsverfügungen für die eigene Bestattung beim Bestatter hinterlegt werden und auch das benötigte Kapital beim Bestattungshaus eingezahlt wird.

Wenn man nun in die Sozialhilfe fällt, was leicht durch die immensen Pflegekosten geschehen kann, dann sind schon diverse Sozialämter auf die Idee gekommen die Bestattungsvorsorgeverträge zu kündigen, weil sie argumentiert haben, dass das Geld für die Pflege gebraucht würde.

Dazu gibt es inzwischen ein höchstrichterliches Urteil des Bundesozialgerichts, dass festlegt, dass angemessene Bestattungsvorsorge Verträge nicht durche die Sozialämter gekündigt werden dürfen.  Wenn Du Hilfe brauchst bei solch einem unangemessenen Verhalten der Sozialbehörde, so wende dich an die Verbraucherzentrale oder den BDB Bundesverband der Bestatter.  Auch helfen kann dir die Rechtsberatung des SOVD Hamburg. Dazu mußt du natürlich Mitglied sein.  Natürlich kannst du auch zu jedweden Anwalt für Verwaltungsrecht gehen, bzw. Sozialrecht.

Es fragt sich nun was Angemessenheit für Bestattungsvorsorge in Euro bedeutet?

Dazu gibt es amtliche Durchführungsverordnungen bei den Sozialämtern.  In Summe dürfen 8200 Euro zurückgelegt werden für die eigene Bestattung – Bestattungsvorsorge und die Grabpflege.

Die 8200 Euro setzen sich wie folgt zusammen:

a) Bestattungsvorsorge und Schonvermögen

5.510 Euro.

Wir empfehlen die Bestattungsvorsorge des GBI, link.

b) Grabpflege Vorsorgeverträge

2.690 €

Als Fachmann für Bestattungsfragen kann ich bestätigen, dass man mit der  Summe von 5510 € eine auskömmliche Feier bei einem normalen Bestattungshaus einkaufen kann. Achte auf die Preise und mache Preisvergleiche. Beachte, dass in einer vernünftigen Bestattungsvorsorge folgende Gebührenposten abgedeckt sein müssen:

a Bestattungskosten des Bestattungsunternehmens, incl der Blumen für die Trauerfeier. Bei Feuerbestattungen fällt noch die zweite Leichenschau an und die Kremationskosten, inklusive der Transport ins Krematorium.

b komplette Friedhofsgebühren, incl der Beisetzungsgebühren

c) eventuell Grabstein

d) Leichenschmaus

2690 € für die Grabpflege hört sich nach viel Geld an, aber de facto muß man diese Summe durch die Anzahl der Pflichtbuchungsjahre teilen. Die sind in Hamburg in der Regel 25 Jahre. Wenn Du einmal schnell rechnest, dann sind das per anno lächerliche 107 €.  Da muß man in Hamburg schon lange suchen, um so ein Angebot zu finden. Näheres folgt diesbezüglich.

Bildrechte pixabay CC Devanath

About the author

Giovanni

Giovanni ist studierter Jurist und Philosoph als Marketingleiter bei einem Mittelständler unterwegs, Geschäftsführer einer Agentur, ehrenamtlicher Sterbebegleiter, zertifizierter Trauerbegleiter, Beirat ITA Institut für Trauerarbeit, Mitgliedschaften: Marketing Club Hamburg, Büchergilde Hamburg, Förderverein Palliativstation UKE, ITA, Kaifu Lodge, Kaifu-Ritter