Müssen wir die EU Datenschutz-Grund-Verordnung hinnehmen und was können wir gegen sie tun?
Die EU Regelungsimperalisten haben es geschafft im Einklang mit den radikalen Selbstbestimmungs-Imperalisten und Verwaltungsjuristen der EU ein Gesetz in Deutschland auf den Weg zu bringen, dass die Meinungsfreiheit, Art 5 GG stark einschränkt. Nicht nur dass man ernsthafte Anstrengungen mit juristischer Hilfe in Anspruch nehmen muß, um seine gewerblich-geschäftliche Website den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grund-Verordnung anzupassen, siehe auch hier, gleichzeitig darf man auch keine Bilder,Videos oder Live-Übertragungen mehr schalten, wenn man nicht jeden Rechteinhaber einzeln um Erlaubnis einer eventuellen Abfilmung gebeten hat. Wie der SWR berichtet, ein kleines Sendehaus im Süden der BRD, wurde eine live Übertragung aus dem Dom abgesagt, weil man die EU Datenschutz- Grundverordnung einhalten wollte aber gleichzeitig es organisatorisch nicht hinbekommt alle Kirchenschafe um dezidierte Erlaubnisse zu fragen. Hier klicken.
EU-Rechtsüberformung der wertigen DEUTSCHEN GESETZTE
Deswegen sollten wir aus der EU austreten oder zumindest die europäischen Rechts-Verordnungen und Rechts-Richtlinien nicht in Deutsches Recht umsetzen und grundsätzlich ignorieren. Wir können schon seit vielen hundert Jahren perfekte Gesetze formulieren und dienen weltweit als Ideengeber und Vordenker für gute Rechtssysteme. Der Sachsenspiegel im Mittelalter war einer der ersten kodifizierten Deutschen Strafrechts-Bücher und ist schon 700 Jahre alt. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten wurde schon 1794 verabschiedet und in Geltungskraft vom König gesetzt, vom Preußischen König versteht sich, nicht vom Kaiser der EU. Das Deutsche BGB wurde 1900 geschöpft ebenso wie das Urheber Gesetz des DEUTSCHEN Staates. Alle Rechtsgedanken waren tragfähig und sind ausdifferenziert worden von der DEUTSCHEN Gerichtsbarkeit, sprich Judikative. Das Deutsche Rechtssystem regelt allumfassend und ist in toto ausdifferenziert genug- wir brauchen keine EU Rechts-Verbiegungen. ( Zur Geschichte des Deutschen Urheberrechts, hier klicken.
Faktisch läuft es im Berliner Parlament bei EU-Implikationen immer recht einfach: Telos der Gesetzeseinführung oder Änderung ist der Befehl aus EU-Kreisen. Natürlich findet man dann noch 100 Argumente, warum es hübsch ist, den Normenkreis nochmal immens zu erweitern, weil die Rechte der Verbraucher, Naturschützer, whatever damit abschließend, endgültig im Netz geschützt werden. Klaro, man braucht sich dann gar nicht mehr so viele Gedanken machen, weil Verbraucherschutz immer jut ist. Naturschutz ist auch immer gut, weil Wirtschaft natürlich völlig unwichtig ist. ( Im Abendblatt war zu lesen, dass wir einen Fernbahnhof nicht bauen können, weil irgend so ein Grünkraut dort wächst. Aber für ein Rockkonzert 100 Bäume in Essen fällen, das geht)
De facto lebt die Netz-Wirtschaft und tech-industry wie Zuckerberg det janze nennt aber auch von Datenerhebung, anonym, und Datenanalyse. Wenn die DAMEN-HERREN Politiker diesen Aspekt nicht sehen wollen, dann haben sie von Netzwirtschaft nix verstanden. Wir Netzwirtschafts-Player möchten gern wissen, wie erfolgreich Werbeanzeigen sind, wir wollen den ROI bestimmen können und möchten validen Daten erheben können, um die Datenbasis möglichst allumfänglich und damit aussagefähig zu gestalten. In Berlin wird es bald kein Zalando mehr geben, wenn man keine Daten der User mehr erheben darf.
Viele Staaten haben ihre Verfassung bei uns abgeschrieben, viele Staaten haben das BGB kopiert, z.B. auch die Türkei, und jetzt unterwandern die demokratisch nicht legitimierten EU Imperatoren unser Rechtssystem. Jeder Jurist lernt, dass man jedes Verfahren, dass EU Recht berühren könnte, zwangsweise auch der EU zur Entscheidungsfindung vorlegen muß. Das ist eine völlige Aufweichung der Staatssouveränität der staatlichen Verfasstheit des Deutschen Staates.
Was passiert in Zukunft mit unseren Website im Lichte der Rechtsüberformung?
Sehr empfehlenswert ist auch diese Seite, die uns aufzeigt, was passiert, wenn wir bald noch mehr Regelungswut aus Brüssel in Deutsches Recht umsetzen. Hier klicken
Was können wir tun gegen die EU Datenschutz-Grund-Verordnung?
1.Hosting im non EU Ausland
Deswegen gibt es zwei gute Wege, um sich den EU Datenschutz Grundverordnungs Imperalisten zu entziehen. Du verlegst deinen Blog einfach nach Turkenistan, oder Usbekistan, Timbuktu oder auf den Mars. Da es mit den Usbeken und den Marisanern kein Zwangsvollstreckungs-Abkommen gibt, kann die Klageschrift nicht zugestellt werden und auch keine Ordnungsgelder eingefordert werden. Deswegen hoste Deinen Blog doch im non-europäischen Ausland bei einer hostingsagentur, die halbwegs zuverlässig ist.
Dass man virensichere Hostingplattformen verwenden sollte, ergibt sich auch aus dem Deutschen Strafrecht, denn wenn Deine Website dazu beiträgt, dass PCs zerstört werden, oder Daten manipuliert werden, sprich unbrauchbar gemacht werden oder versteckt werden, dann kannst du wegen Computersabotage oder Datenmanipulation angeklagt werden und dann ist es relativ wurscht, ob deine Seite auf dem Mars gehostet ist, oder in Timbuktu, ,weil die Tat, also hier die Verantwortung für die Indienststellung des Blogs, in Deutschland durchgeführt wird. (Das weltweit vorherrschende Territorialitätsprinzip knüpft die Strafbarkeit an den Ort der Tatbegehung. Danach kommt das Recht des Staates zur Anwendung, auf dessen Boden die Tat begangen wurde. §§ 3, 9 StGB sind Ausprägungen dieses Prinzips. [Murmann, § 11 Rn. 4] )
2. Politische Gesellschaftlichen Druck entfalten
Durch politischen und gesellschaftlichen Aktivismus können wir als demokratischer Staat Druck entfalten, dass in der Rechtswirklichkeit genau das Stück gespielt wird, was wir Deutschen als Deutsche Rechtsordnung verstehen. In der Deutschen Rechtsordnung ist schon seit in Dienststellung der Kunst Urheber Gesetzes gewünscht, dass man Dinge und Menschen fotografieren darf. Das muß auch so bleiben. Vielleicht findest sich ja irgendein Journalistenverband der gegen diese Regelungswut ein Verfahren vor dem DEUTSCHEN BVerfG , Bundesverfassungsgericht anstrengt und gewinnt. Betroffene Grundrechte in Deutschland sind die Meinungsfreiheit, Art 5 I Satz 1 GG Meinungsfreiheit und Art 5 I Satz 2 Pressefreiheit. Noch funktioniert Deutsches Recht so, dass zumindest die Verfassungnormen im Deutschen Grundgesetz geregelt, nicht durch fu EU Recht gebrochen werden dürfen.
Deswegen und Petitum:
fu EU Datenschutz Grund Verordnung
3. EU DATENSCHUTZ Grund Verordnung verstößt gegen Art. 5 GG
Nach m.E. verstößt die EU Datenschutz-Grund-Verordnung gegen geltendes Verfassungsrecht in Deutschland insbesondere im Lichte des Bilderverbots. Damit sind alle angedrohten Rechtsfolgen und Ordnungsgelder in soweit ohne Rechtsgrundlage und ohne Vollstreckungsmöglichkeit, weil sie keine Deutsche Rechtsgeltungskraft erfüllen.
Achtung das ist eine Rechtsmeinung – nicht die herrschende Lehre oder ein Spiegelbild der Rechtsprechung ! Wenn sie juristische Beratung wünschen, dann wenden Sie sich an den Rechtsanwalt ihreres Vertrauens.
4. Darauf hoffen, dass nix passiert
Wenn du glaubst, du brauchst nüscht zu machen in Bezug auf die fu EU-DatenschutzgrundVO, dann können wir nur nachdrücklich warnen. Auch Rechtsanwälte haben gelernt mit Suchrobotern erstmal Seiten im Netz finden zu lassen, denen sie ihre hübschen Abmahnschreiben schicken. Deswegen ist es super unklug darauf zu vertrauen, dass man nicht gefunden wird. Wenn du es nicht schaffst deine Seite den EU Datenschutz Grund VO anzupassen ist es das sicherste die Seite ganz vom Netz zu nehmen und sie in einen Wartezustand zu schicken. Seit dem 25 sind unglaublich viele Baustellenschilder im Netz aufgetaucht. Alles Ignoranten, die kurz vor dem 25.5.2018 keine Juristen gefunden haben, der ihre Seite analyisert und ihnen eine passende Datenschutz Erklärung zusammenschnitzt.
Wenn du ein Gutachten für den Deutschen Bundestag lesen möchtest und dich krank lachen möchtest, was der Jurist da für einen Rat ausspricht, dann lies gern in das öffentliche pdf rein, hier klicken.
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