In Frankreich ist ein erschreckender Fall zu verzeichnen, in dem es um die Fortführung von Beatmungspatienten – Intensiv-Medizin geht. Ein bei einem Verkehrsunfall schwerst verunglückter Patient ist seit dem Unfall in einer Art Wachkoma. Die Ehefrau möchte mit dem Arzt die Maschinen der Intensivmedizin abstellen. Die streng gläubigen katholischen Eltern nicht. Das oberste Gericht in Frankreich und in Europa hat das Beenden der Intensivmedizin-Behandlung erlaubt. Die Eltern haben sich an die Vereinten Nationen gewandt. Eine diffizile Frage die man und frau am besten vorher qua Patientenverfügung, oder notarieller Generalvollmacht, link, entscheidet, damit ex post nicht so lange Gerichtsprozesse geführt werden müssen. Hier der Bericht in der FAZ, link. In dem Gerichtsbeschluß wird den Ärzten erlaubt, die künstliche Ernährung einzustellen.
Siehe auch unser Beitrag zur Überversorgung am Lebensende von Dr. med. Thöns, link.
In dem Zusammenhang ist auch unser viel gelesener Beitrag über die Präfinal-Phase zu erwähen, link. Prae kommt aus dem Lateinischen und heißt vor, final , von dem Wort finis Grenze, Ende, Abschluß, Bestimmung. Also die letzten Tage und Stunden vor dem Tod eines Menschen.
Der BGH für Strafsachen in Leipzig hat im Juli 2019 entschieden, dass Ärzte nicht sterbende Wiederbeleben müssen, hier weiterlesen.
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