Bis zum OVerwG – Oberverwaltungsgericht haben es zwei Klageführer geschafft, im Saarland, die ein Verbot von Laubbläsern auf einem Friedhof erreichen wollten. 26.02.2018 (Aktenzeichen 2 A 173/17) i
Aeternitas schreibt: Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass es nicht wirtschaftlich umsetzbar sei, das Laub von über 600 Bäumen auf dem entsprechenden Friedhof mithilfe von Rechen und Besen zu beseitigen.
Im Zuge der Arbeitsplatzschaffung für 1 € Jobber wäre das Fegen von Hand doch mal eine gute Maßnahme, um die Friedhofsruhe zu gewährleisten.
Die ständigen Effizienz-Argumentations-Bomben scheinen nicht diskutierbar zu sein, aber eigentlich ist entscheidend, ob man die die Bewertung von anderen Qualitäten erhöht, zum Beispiel nachhaltige Bewirtschaftung von unserem Lebensraum. Dass Laubbläser sicherlich um Faktor 5 effizienter sind, ist unbenommen. Dafür ist der Umweltverpestungsfaktor um Faktor 10 höher, als das Arbeitswesen Mensch. Vor hundert Jahren haben es die Friedhöfe ja auch irgendwie geschafft das Laub der 600 Bäume wegzubekommen…..
det gilt natürlich nur für kleine Friedhöfe. Bei dem weltgrößten Parkfriedhof, Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg, link, würden die der Aufgabe ohne Laubbläser wohl kaum gerecht werden können, abgesehen von dem großen Nadelholz-Bestand.
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