das Landgericht in Berlin hat ein gutes Urteil gesprochen zum Autoraser aus Serbien, der eine Mutter mit ihren 5 jährigen Kind fast umgebracht hätte. Zu recht haben die Richter des Strafgerichtshofs in Berlin auf versuchten Mord erkannt. 13 Jahre Haft ist das verkündete Strafmaß, was sogar über der Forderung der StA Staatsanwaltschaft lag. Wie der Tagesspiegel schreibt, ist aus dem Strafmaß nur deswegen keine lebenslange Haftstrafe geworden, weil der Täter, ein illegal eingereister Serbe und notorischer Dieb, vermindert schuldfähig durch Alkohol war. ( §§ 20, 21 StGB)
by the way: es gibt auch juristische Argumentationslinien im Strafrecht, mit der man die Schuldfähigkeit trotz Trunkenheit argumentieren kann. alic heißt übersetzt actio libera in causa. Der Schuldvorwurf entsteht in dem Zeitpunkt, bei dem Täter noch nicht vermindert schuldfähig war. link
Ein Urteil entfaltet nur dann Rechtskraft, wenn es nicht von der Anklage angegriffen wird durch Rechtsmittel, hier wäre sehr wohl die Möglichkeit gegeben Revision einzulegen, bin hin zum BGH könnte man den Instanzenzug durchlaufen. Das würde juristisch betrachtet auch Sinn machen, weil der BGH für Strafsachen gerade im März 2018 ein Raserurteil aus Berlin bei einer Verurteilung wg Mord komplett aufgehoben hat. link.
Bildrechte pixabay CC Free-Photos