wir Menschenkinder sind manchmal nicht klar in allen Entscheidungen. Wenn wir eine Entscheidung revidieren möchten, dann nennen wir das Reue. Im Strafrecht spielt das seltsamer Weise auch eine Rolle bei der Strafzumessung. Obiges Bild ist natürlich völliger juristischer Quatsch. Die für den Diebstahl erforderliche Zueignungsabsicht liegt unzweifelhaft vor. Basta – und damit ist
§ 242 StGB erfüllt. Das Foto stammt aus einem Berliner Buchladen. Die moralische Reue ist viel wichtiger, denn nach christlichem Vorbild kann Gott uns Missetaten verzeihen. Ein spannender Pastor schrieb mir, als ich um einen Segen bat: Wenn Dein Gewissen rein ist, dann kann der Segen Wirkung zeitigen. Gut, war eher selbstgestrickter Liberalismus und dafür war ik dann reuig.
Die im Wirtschaftleben gezeigten Verstösse gehören ja offensichtlich zum täglichen Geschäft.. Im Wirtschaftsleben werden öfters mal ein paar Grenzen ausgelotet. . Wie wir sehen bei den Handelsabsprachen der großen Lebensmittelkonzerne gehört das wohl auch bei den Premiummarken zum täglichen Brot der Markenführung, z.B. Haribo. Hier ein Bericht im Handeslblatt
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
§ 330b
Tätige Reue
(1) Das Gericht kann in den Fällen des § 325a Abs. 2, des § 326 Abs. 1 bis 3, des § 328 Abs. 1 bis 3 und des § 330a Abs. 1, 3 und 4 die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig die Gefahr abwendet oder den von ihm verursachten Zustand beseitigt, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Unter denselben Voraussetzungen wird der Täter nicht nach § 325a Abs. 3 Nr. 2, § 326 Abs. 5, § 328Abs. 5 und § 330a Abs. 5 bestraft.
(2) Wird ohne Zutun des Täters die Gefahr abgewendet oder der rechtswidrig verursachte Zustand beseitigt, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen