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Testament

Wie setze ich ein wirkmächtiges und durchsetzungsfähiges Testament auf?

Nach § 2247 BGB ist ein handschriftlich gefertigtes Testament durchaus gültig. ABER:

Wer garantiert, dass nach dem Todesfall nicht der „Benachteiligte“ das Testament vernichtet?  Daher ist der gute Ratschlag ein Notarielles Testament zu errichten. Das funktioniert wie folgt:  Man geht zu einem Notar, z.B. das Notariat in der Spitaler Strasse von Dr. iur Nümann, hier der Link zu seiner Kanzlei, die ich persönlich nachdrücklich empfehlen kann, und läßt sich dort beraten. Der Notar prüft die geistige Zurechnungsfähigkeit und erklärt, was innerhalb des Testaments geregelt werden soll. Dann wird das notarielle Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Notarielle Testament sind idR gerichtsfest und nicht anfechtungsfähig. de jure schon aber nicht de-facto. Außerdem sind sie so aussagebeständig und mit so viel Rechtskraft versehen, dass sie den Erbschein ersetzen. Das heißt das Erbscheinsverfahren ist entbehrlich, wenn ein notarilles Testament vorliegt. Was viele nicht wissen: das Nur-Notariat in Hamburg steht für unabhängige, kostenlose Rechtsberatung und ist ein staatliches Amt. Daher sind die dort gefertigten Urkunden von allerhöchster Beweiskraft im Rechtsverkehr und im Zivilprozess. Die Kosten für ein notarielles Testament sind marginal.

Erbrecht ist nicht ganz einfach zu durchschauen. Deswegen ist unser Ratschlag auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, oder einen Notar. So gibt es auch ein paar Restriktionen, z.B. beim Pflichtteil. Wenn ein gegenseitiges Testament gemacht wurde, kann der Hinterbliebene nicht einfach nach dem Tod des ersten Partners frei verfügen, weil er gebunden ist an das alte Testament. Viele haben auch schon mal vom Berliner Testament gehört.  Es gibt unendliche Spielformen der Testamentsgestaltung.

Formvorschriften beim eigenhändigen Testament

ACHTUNG in Deutschland muß ein Testament handschriftlich verfasst sein, wenn es ein eigenhändiges Testament werden soll und in Rechtskraft Geltung erlangen soll.

Die sicherste Form der Testaments-Gestaltung ist ein notarielles Testament

Genauso wichtig wie ein notarielles Testament ist eine notarielle Generalvollmacht. link. Notarielle Testamente kann selbstverständlich nur ein amtlich bestallter Notar aufsetzen. Er verlangt dafür gemäß der Notar Ordnung festgesetzte Gebührensätze.  In Hamburg gibt es nur knapp über 75 Notare. Notare findest du auch in dieser Notar-Liste, link.

Hier findest du eine Anleitung im Netz, wie du ein Testament schreiben könntest, link.

Wie errichte ich ein gültiges unanfechtbares Testament? warum sind notarielle Testamente auf jeden Fall vor dem eigenhändigen Testament vorzuziehen?


 

§ 2247 BGB
Eigenhändiges Testament

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

(2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Orte er sie niedergeschrieben hat.

(3) Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus, so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen.

(4) Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann ein Testament nicht nach obigen Vorschriften errichten.

(5) Enthält ein nach Absatz 1 errichtetes Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung und ergeben sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit, so ist das Testament nur dann als gültig anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung anderweit treffen lassen. Dasselbe gilt entsprechend für ein Testament, das keine Angabe über den Ort der Errichtung enthält.

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About the author

Giovanni

Giovanni ist studierter Jurist und Philosoph als Marketingleiter bei einem Mittelständler unterwegs, Geschäftsführer einer Agentur, ehrenamtlicher Sterbebegleiter, zertifizierter Trauerbegleiter, Beirat ITA Institut für Trauerarbeit, Mitgliedschaften: Marketing Club Hamburg, Büchergilde Hamburg, Förderverein Palliativstation UKE, ITA, Kaifu Lodge, Kaifu-Ritter