Darf man die Urne (Totenasche) zu Hause aufbewahren?
Laut den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer gibt es eine Friedhofspflicht für die Urnen, sprich Totenasche bei Feuerbestattungen. Friedhofspflicht heißt, dass die Urne mit der Totenasche für die „normale“ Friedhofsdauer von 20 bis 25 Jahren auf einen amtlich zugelassenem Friedhof beigesetzt werden muss. Das können Bestattungswälder sein, oder normale Gräber auf staatlichen oder kirchlichen Friedhöfen. Eine Begründungsebene, warum dass so sein MUSS, kann niemand geben. Die Kirchen und die Friedhöfe kaprizieren sich darauf, dass es für die DEUTSCHE Bestattungstradition gut sei, weil “ es schon immer so gewesen ist“. Aus trauerpsychologischer Sicht gibt es auch gute Gründe dafür, dass man einen öffentlichen und nicht im heimischen Umfeld gelegenen Grabplatz wählt. ABER es gilt:
Des Menschen Will ist sein Himmelreich. Wer gerne die Totenasche einer Feuerbestattung mit nach Hause nehmen möchte, der kann verschiedene Wege gehen.
Es gibt verschiedene Wege für die Urne zu Hause:
1. Kremation im Ausland , z.B. Niederland und dort hinfahren…
Insbesondere im Rheinland hat sich dort ein grenzüberschreitender Verkehr entwickelt. Es gibt so gar a priori Busfahrten zu den Krematorien, weil es dort so viel günstiger ist, als in Deutschland. Es besteht keine Friedhofspflicht.
2. Baumbestattung alternativ.
Ein anderes Konzept besteht darin, dass die Asche im Ausland mit einem Baum auf einem Landgrundstück verpflanzt wird. Der Baum wächst und nimmt einen Teil der Asche in sein Baum-Sein auf. So wird der Baum zum Totenbaum, zum Erinnerungbaum. Eine Firma, die das schon länger anbietet ist das Unternehmen Tree of life. Der OST-DEUTSCHE Rundfunksender MDR hat darüber in 2017 geschrieben, siehe unten.
In Hamburg bietet das GBI Großhamburger Bestattungsinstitut seit Herbst 2017 auch diese Möglichkeit des Baumes mit der eingewobenen Totenasche an. Allerdings nicht über die o.g. Firma. Das Konzept bleibt aber gleich in den Grundzügen.
Baumbestatung für zu Hause in Hamburg
In der Alpen in der Schweiz wird auf einer sonnenbeschienen Alm der Jungbaum ausgepflanzt, Du kannst zwischen diversen Gehölzen und Baumarten wählen. Nach einem halben Jahr wird der Baum, samt Wurzelballen verpackt und an das GBI geschickt. Dort wird der Baum in einer feierlichen Zeromonie an den Auftraggeber übergeben. Zu Hause hast du dann zwar nicht die Urne, aber ein wesensgleiches Minus. Die Kosten dieser Art der Bestattung, abgesehen von den Bestattungskosten des Bestattungshauses und der Kremation belaufen sich auf 1800 € und liegen damit über denen der Friedhöfe in Hamburg für eine Feuerbestattung.
Weitere Informationen zu den alternativen Baumbestattungen findest du hier auf der GBI Seite – link.
Bericht MDR zur alternativen Baumbestattung
Will sich jemand außerhalb von Friedhöfen bestatten lassen, gibt es nur wenige Ausnahmen. Dazu gehören sogenannte Friedwälder oder das Verstreuen von Asche im Meer. Bestattungsinstitute bieten aber noch eine weitere Variante an: Im Ausland vermischen sie die Asche mit Erde und pflanzen einen Baum hinein. Anschließend wird auf einem Privatgrundstück eingepflanzt. Bestatter Walter Schmiedel aus Havelberg fragt: Ist das zulässig?
„Tree of Life“ (Lebensbaum) nennt sich diese spezielle Bestattung. Dafür werden die Urnen mit der Asche ins Ausland geschickt, meist in die Niederlande. Das erklärt Wolfgang Ruland, Chef der Bestatterinnung in Sachsen-Anhalt: „Dort gibt es eine Firma, die die Asche mit einem Baum in Berührung bringt. Sie mischt sie im Wurzelballen ein. Nach einem halben bis dreiviertel Jahr wird dieser Baum wieder ausgepflanzt und der Wurzelballen gesäubert. Dann wird er nach Deutschland geschickt.“
Behörden erteilen Erlaubnis
Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt hat das im vergangenen Jahr beschäftigt. Das zuständige Sozialministerium schrieb im Sommer an die Bestatterinnung: „Tree of Life“ sei nicht zulässig. Daraufhin bestätigten die Anbieter notariell, dass keine Asche mehr an den Bäumen ist. Die bleibt also irgendwo im Ausland. Gegen das hiesige Recht wird demnach nicht verstoßen.
Im September bestätigte das Landesverwaltungsamt die Erlaubnis schriftlich. Allerdings ist nun die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Bestattung oder um einen symbolischen Akt handelt. Wolfgang Ruland von der Bestatterinnung ist skeptisch: „Zumindest ist es wissenschaftlich nicht erwiesen, dass der Baum auch wirklich Bestandteile der Asche aufgenommen hat. Ich persönlich halte es für fragwürdig oder für einen modernen Hokuspokus.“
Kommunen haben höhere Kosten
Zumindest schadet es nicht. Denn Asche darf auch deshalb nicht überall begraben werden, weil sie schädliche Substanzen enthält. Diese könnten Natur und Grundwasser belasten. Trotzdem ist die Bestatterinnung überzeugt: Die Urne gehöre auf den Friedhof. Damit hätten alle Angehörigen einen Ort zum Trauern. Auch für die Zukunft gebe es keine Probleme, was einmal mit der Asche oder der Urne passieren solle.
Für viele Kommunen ist es eine Frage der Kosten. Bereits jetzt verwaisen manche Friedhöfe in ländlichen Gegenden. Jürgen Leindecker vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sagt: „Ein Teil der Friedhöfe wird nicht mehr adäquat genutzt. Das macht natürlich Schwierigkeiten, weil Aufwendungen zum Beispiel für Personal da sind. Das heißt, die Grundkosten bleiben bei den Städten und Gemeinden und verteilen sich auf immer weniger Bestattungen.“
Friedhofszwang wird nicht abgeschafft
Selbst wenn städtische Friedhöfe zu Parks werden, bleiben laut Leindecker die Kosten für die Pflege. Dabei gehöre der örtliche Friedhof doch zur Tradition, um die verstorbenen Angehörigen in der Nähe zu haben. Doch in der Politik wird immer wieder diskutiert. Soll das Bestattungsrecht gelockert werden? Linken-Politikerin Eva von Angern fände das zeitgemäßer: „Ich finde, man sollte diesen Wünschen eher entsprechen und diese Möglichkeit auch schaffen. Dann reden wir über das heikelste Thema bei der Bestattungsrechtsreform, nämlich die Aufhebung des Friedhofszwangs.“
Bildrechte pixabay CC mbll