Die US-Richterin des Supre Court Ginsburg ist im Alter von 87 Jahren an einer Krebserkrankung verstorben. Die Richterin hat sich als „demorkatische“ Richterin einen Namen gemacht für die Gleichstellung der Frauen und der Recht der Farbigen. Hier ein Nachruf in der New York Times, link. Headline NYT:
Ruth Bader Ginsburg, Supreme Court’s Feminist Icon, Is Dead at 87
The second woman appointed to the Supreme Court, Justice Ginsburg’s pointed and powerful dissenting opinions earned her late-life rock stardom.
Der USamerikanische Präsident kann jetzt eine NachfolgerIN benennen, denn seine Amtszeit läuft noch und gibt ihm das Recht dazu.
Für die Gleichheit sollte man im Deutschen Rechtsraum nicht kämpfen müssen, denn schon mit der „Erfindung“ des Grundgesetzes ist diese wichtige Generalnorm ganz vorne verankert worden.
Im Deutschen Grundgesetz gibt diese schöne Maßregel auch: Art 3 GG ist der allgemeine Gleichheitsgrundsatz.
Art. 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.